Datenschutz und Fotos: Was gilt beim Umgang mit Bildaufnahmen?

Datenschutz und Fotos – DSGVO, Einwilligung und Bildrecht
Quelle: intersoft consulting services AG

Fotos von erkennbaren Personen stellen immer eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar und unterliegen daher grundsätzlich den Anforderungen der DSGVO. Bereits das Erstellen digitaler Fotos beinhaltet automatisiert Datenverarbeitung – inklusive Metadaten wie Zeit und Ort der Aufnahme.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Für rein private oder familiäre Fotos, die nicht über den engen Kreis hinaus verbreitet werden, greift die DSGVO nicht, weil sie unter das Haushaltsprivileg fällt (Art. 2 Abs. 2 c DSGVO).

Sobald Fotos aber veröffentlicht oder zu anderen Zwecken verarbeitet werden sollen, brauchen Verantwortliche eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO – typischerweise Einwilligung, vertragliche Erforderlichkeit oder überwiegende berechtigte Interessen. Besonders bei Fotos von Beschäftigten, Bewerbern oder Kunden ist die Einwilligung regelmäßig erforderlich und muss jederzeit widerrufbar sein.

Neben der DSGVO spielt auch das Kunsturhebergesetz (KUG) eine Rolle: Für die Veröffentlichung von Bildnissen benötigt man oft die Zustimmung der Abgebildeten gem. §§ 22 ff. KUG. Bei journalistischen oder öffentlichen Ereignissen kommen Ausnahmen zur Anwendung, aber selbst hier ist eine Interessenabwägung notwendig.

Ein weiterer aktueller Aspekt betrifft Künstliche Intelligenz (KI): KI‑Tools, die Fotos analysieren oder verändern (etwa zur Gesichtserkennung oder Deepfake‑Erstellung), müssen transparent gemacht werden. Verantwortliche sollten die Rechtsgrundlage für solche Verarbeitungen prüfen und Betroffene umfassend informieren.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.dr-datenschutz.de/datenschutz-und-fotos/

Unsere Empfehlung

Berücksichtigen Sie bereits beim Fotografieren, ob und wie die Fotos später verwendet werden sollen. Holen Sie – wo erforderlich – klare, dokumentierte Einwilligungen ein und informieren Sie die Betroffenen transparent über Zweck und mögliche Publikation. Prüfen Sie bei der Veröffentlichung zusätzlich das Kunsturhebergesetz, insbesondere bei Bildern von Personen, und integrieren Sie KI‑einsatz in Ihre Datenschutzprozesse, damit Sie rechtliche Risiken minimieren und datenschutzkonform handeln.

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