Neue EU-Vorgaben für Online-Shops: Gewährleistungs- und Garantielabel werden Pflicht

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten für Händler, die physische Produkte an Verbraucher verkaufen.
Quelle: eRecht24 GmbH & Co. KG

Für Betreiber von Online-Shops gibt es ab dem 27. September 2026 eine wichtige Neuerung: Beim Verkauf von Produkten an Verbraucher müssen künftig zusätzliche Informationen zu Gewährleistung und Garantie bereitgestellt werden.
Dafür führt die EU ein einheitliches EU-Gewährleistungslabel ein. Das Ziel: Kunden sollen direkt beim Einkauf erkennen können, welche gesetzlichen Rechte ihnen bei einem Produkt zustehen. Je nach Produkt kann zusätzlich ein Garantielabel erforderlich sein.

Was ist das EU-Gewährleistungslabel?

Das EU-Gewährleistungslabel informiert Kunden über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Darstellung ist dabei einheitlich vorgegeben und soll gut sichtbar dort erscheinen, wo der Kunde seine Kaufentscheidung trifft.
Die neue Pflicht betrifft grundsätzlich physische Produkte, die an Verbraucher verkauft werden – sowohl Neu- als auch Gebrauchtwaren. Auch Produkte mit digitalen Bestandteilen, wie beispielsweise Smartphones oder bestimmte Haushaltsgeräte, können darunter fallen.
Für reine Dienstleistungen oder ausschließlich digitale Inhalte gilt die neue Label-Pflicht dagegen nicht.

Wo muss das Label im Online-Shop zu sehen sein?

Entscheidend ist, dass Kunden die Informationen vor dem Kauf erhalten. Im Online-Shop kann das Gewährleistungslabel beispielsweise direkt auf der Produktseite eingebunden werden.
Ein Hinweis ausschließlich in den AGB reicht dabei nicht aus. Auch die vorgeschriebene Darstellung des Labels sollte nicht einfach verändert werden. Bei einem mehrsprachigen Shop ist außerdem darauf zu achten, dass die passende Sprachversion verwendet wird.

Wann kommt zusätzlich das Garantielabel dazu?

Neben dem Gewährleistungslabel kann auch ein Garantielabel notwendig werden. Das ist insbesondere dann relevant, wenn für ein Produkt eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren angeboten wird.
Das Garantielabel soll Kunden auf einen Blick über die entsprechende Garantie informieren und muss dem jeweiligen Produkt eindeutig zugeordnet werden. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Hersteller beziehungsweise zur Marke, zum Modell und zur Dauer der Garantie.

Was bedeutet das für Shopbetreiber?

Wer einen Online-Shop betreibt, sollte deshalb rechtzeitig prüfen, ob und wo die neuen Labels im eigenen Shop eingebunden werden müssen.
Der 27. September 2026 ist dabei der wichtige Stichtag. Bis dahin sollten die notwendigen Anpassungen vorgenommen und insbesondere die Produktseiten entsprechend überprüft werden. Eine fehlende oder fehlerhafte Umsetzung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nach rechts weisender Zeigefinger (Handrücken)  Du bist dir nicht sicher, ob dein Online-Shop von der neuen Regelung betroffen ist? Wir unterstützen dich gerne dabei, deinen Shop zu prüfen und die notwendigen Anpassungen umzusetzen!

Quelle

Mehr Infos dazu können Sie aus folgendem Beitrag von eRecht24 entnehmen: eRecht24 – Garantielabel & Gewährleistungslabel
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Illustration zu neuen EU-Vorgaben für Online-Shops mit Einkaufs-Bag, Laptop und geprüftem Warenkorb-Symbol für Gewährleistung und Garantie.

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