Vertrauen ist im Online-Handel die härteste Währung. Viele Shop-Betreiber nutzen daher optisch ansprechende Siegel oder Labels mit Aufschriften wie „2 Jahre Garantie“ oder „Geprüfte Qualität“, um die Kaufbereitschaft zu erhöhen. Was gut gemeint ist, führt in der Praxis jedoch immer häufiger direkt in eine Abmahnfalle. Der Grund: Die Rechtsprechung stellt extrem hohe Anforderungen an die Transparenz solcher Werbeversprechen.
Das größte Problem liegt in der rechtlichen Vermischung von gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie. Wer mit Begriffen wie „Garantie“ wirbt, ohne direkt die genauen Garantiebedingungen (wie Garantiegeber, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und gesetzliche Rechte des Verbrauchers) zu verlinken, handelt wettbewerbswidrig. Verbraucher dürfen nicht darüber im Unklaren gelassen werden, welche Rechte ihnen ohnehin gesetzlich zustehen und welche Vorteile die zusätzliche Garantie bietet.
Zudem ist die bloße Werbung mit Selbstverständlichkeiten – wie etwa der gesetzlichen zweijährigen Mängelhaftung – als exklusiver Vorteil wettbewerbsrechtlich unzulässig. Online-Händler müssen ihre Produktseiten und Werbebanner daher dringend überprüfen. Ein rechtskonformes Label stärkt das Kundenvertrauen, während ein fehlerhaftes Siegel teure Abmahnungen von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden nach sich zieht.
Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.e-recht24.de/ecommerce/13521-garantielabel-gewaehrleistungslabel.html
Unsere Empfehlung
Prüfen Sie alle in Ihrem Online-Shop verwendeten Garantielabels und Werbeaussagen. Stellen Sie sicher, dass bei jeder Nennung einer Garantie die gesetzlich vorgeschriebenen Garantieinformationen leicht zugänglich und transparent dargestellt werden. Vermeiden Sie irreführende Labels, die gesetzliche Pflichten als besondere Zusatzleistungen darstellen.
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