Google reCAPTCHA: Datenschutzerklärung jetzt überprüfen und aktualisieren

Neue Anforderungen durch Änderungen bei Google reCAPTCHA: Website-Betreiber sollten jetzt prüfen, ob ihre Datenschutzerklärung noch aktuell ist.
Quelle: eRecht24 GmbH & Co. KG

Google reCAPTCHA gehört zu den am häufigsten eingesetzten Schutzmechanismen gegen Spam, automatisierte Formularanfragen und Bot-Angriffe. Insbesondere die unsichtbare Variante „reCAPTCHA v3“ wird auf vielen Websites eingesetzt, um Kontaktformulare, Registrierungen oder Login-Bereiche zu schützen.

Zum 2. April 2026 hat Google jedoch die vertragliche und technische Struktur von reCAPTCHA angepasst. Dadurch hat sich auch die datenschutzrechtliche Bewertung des Dienstes verändert. Website-Betreiber sollten deshalb prüfen, ob die Informationen in ihrer Datenschutzerklärung noch aktuell und vollständig sind.

Was hat sich geändert?

Google verarbeitet bei der Nutzung von reCAPTCHA verschiedene technische Informationen, um zwischen echten Besuchern und automatisierten Bots unterscheiden zu können. Dazu gehören unter anderem die IP-Adresse, Browser- und Geräteeinstellungen, Mausbewegungen, Verweildauer sowie weitere technische Merkmale des Nutzers.

Neu ist, dass Google reCAPTCHA seit April 2026 als Auftragsverarbeitung innerhalb der Google-Cloud-Dienste organisiert wurde. Google tritt hierbei nach eigenen Angaben als Auftragsverarbeiter auf und verarbeitet die Daten ausschließlich zur Bereitstellung des Dienstes sowie zur Erkennung von Spam- und Betrugsversuchen.

Trotz dieser Änderungen bleiben für Website-Betreiber wichtige Pflichten bestehen. Insbesondere müssen Besucher transparent darüber informiert werden,

  • dass Google reCAPTCHA eingesetzt wird,
  • welche Daten verarbeitet werden,
  • zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt,
  • auf welcher Rechtsgrundlage der Dienst genutzt wird,
  • ob Daten an Google übermittelt werden,
  • ob eine Übertragung in die USA stattfindet und
  • welche Rechte betroffene Personen haben.


Warum besteht jetzt Handlungsbedarf?

Viele Datenschutzerklärungen enthalten noch ältere Formulierungen zu Google reCAPTCHA, die die aktuellen Änderungen nicht berücksichtigen. Dadurch können die gesetzlichen Informationspflichten nach der DSGVO möglicherweise nicht mehr vollständig erfüllt werden.

Besonders Unternehmen, die Google reCAPTCHA bereits seit längerer Zeit einsetzen, sollten deshalb prüfen lassen, ob ihre Datenschutzerklärung aktualisiert werden muss. Dies betrifft insbesondere Websites mit Kontaktformularen, Login-Bereichen oder anderen Funktionen, die durch reCAPTCHA geschützt werden.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.e-recht24.de/dsg/12667-google-recaptcha.html

Unsere Empfehlung

Wenn wir Ihre Website betreuen, prüfen Sie bitte, ob auf Ihrer Website Google reCAPTCHA eingebunden ist. In vielen Fällen haben wir den Dienst bereits für den Schutz von Formularen eingerichtet und in die Datenschutzerklärung aufgenommen.

Durch die aktuellen Änderungen empfehlen wir jedoch eine Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der Datenschutzerklärung. So stellen Sie sicher, dass die Informationen zu Google reCAPTCHA den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen und Ihre Informationspflichten weiterhin vollständig erfüllt werden.

👉 Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Website betroffen ist?

Kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen für Sie, ob Google reCAPTCHA auf Ihrer Website eingesetzt wird, ob Anpassungen erforderlich sind und aktualisieren bei Bedarf Ihre Datenschutzerklärung. So bleiben Sie datenschutzrechtlich auf dem aktuellen Stand und vermeiden unnötige Risiken.

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