„Nachhaltig“ werben? Ab September 2026 gelten neue Regeln.

Die EmpCo-Richtlinie bringt strengere Vorgaben für Umweltversprechen, Nachhaltigkeitssiegel und Werbung. Was Unternehmen jetzt prüfen sollten.
Quelle: eRecht24 GmbH & Co. KG

„Nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ – solche Begriffe gehören mittlerweile für viele Unternehmen ganz selbstverständlich zur Werbung. Doch genau bei solchen Aussagen ändern sich die Spielregeln.

Mit der EmpCo-Richtlinie gelten ab dem 27. September 2026 strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung. Ziel der neuen Regelungen ist es, Verbraucher besser vor Greenwashing und irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen zu schützen. Betroffen sind Unternehmen aller Größen und Branchen, wenn sie sich mit solchen Aussagen an Verbraucher richten.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Sie soll dafür sorgen, dass Verbraucher besser erkennen können, welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen tatsächlich belegt sind.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem: Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, muss entsprechende Aussagen künftig nachvollziehbar belegen können. Pauschale Versprechen ohne konkrete Grundlage können problematisch werden.

Welche Werbeaussagen sind künftig problematisch?

Besonders bei allgemeinen Aussagen ist Vorsicht geboten. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral“ dürfen nicht einfach verwendet werden, wenn sich die Aussage nicht entsprechend nachweisen lässt.
Konkrete und belegbare Angaben bleiben dagegen möglich. Beispielsweise kann ein Unternehmen weiterhin mit einem bestimmten Anteil recycelter Materialien werben, wenn diese Angabe nachweisbar ist.
Auch Aussagen über zukünftige Nachhaltigkeitsziele werden genauer betrachtet. Ein Versprechen wie „klimaneutral bis 2030“ soll beispielsweise nur dann zulässig sein, wenn es dafür konkrete Zwischenziele und einen nachvollziehbaren Plan gibt.

Auch Nachhaltigkeitssiegel und das Design können betroffen sein

Nicht nur Texte müssen überprüft werden. Auch Nachhaltigkeitssiegel, Logos, Bilder und die Gestaltung von Produkten oder Verpackungen können eine Rolle spielen.
Eigene oder frei erfundene Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Prüfung sollen künftig nicht mehr zulässig sein. Ebenso kann eine Gestaltung, die durch beispielsweise Blätter, Naturbilder oder andere Symbole einen umweltfreundlichen Eindruck vermittelt, problematisch sein, wenn dieser Eindruck nicht gerechtfertigt ist.
Gerade für Unternehmen bedeutet das: Nicht nur die Texte auf der Website, sondern auch Marketingmaterialien und das visuelle Erscheinungsbild sollten unter die Lupe genommen werden.

Neue Informationspflichten für Unternehmen

Mit der EmpCo-Richtlinie kommen außerdem zusätzliche Informationspflichten hinzu. Verbraucher sollen unter anderem Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten erhalten. Bei digitalen Produkten kann auch relevant sein, ob und wie lange Software-Updates bereitgestellt werden.
Die Informationen müssen dabei verständlich und leicht auffindbar sein.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Der 27. September 2026 ist der entscheidende Stichtag. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen sie aktuell verwenden.

Dabei lohnt sich insbesondere ein Blick auf:
– Website und Online-Shop
– Produktbeschreibungen
– Werbeanzeigen und Social Media
– Broschüren und Flyer
– Produktverpackungen
– Nachhaltigkeitssiegel und eigene Logos
– Bilder und Gestaltungselemente, die einen umweltfreundlichen Eindruck vermitteln

Aussagen, die nicht ausreichend belegt werden können, sollten angepasst oder entfernt werden. Bei konkreten Nachhaltigkeitsaussagen können beispielsweise Zahlen, Zertifikate oder andere nachvollziehbare Nachweise wichtig sein.
Wer die neuen Vorgaben nicht beachtet, muss unter anderem mit Abmahnungen rechnen. In bestimmten Fällen können laut eRecht24 außerdem staatliche Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes möglich sein.

Nach rechts weisender Zeigefinger (Handrücken)  Unsicher, ob Ihre Website und Werbematerialien von den neuen Vorgaben betroffen sind? Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre digitalen und gedruckten Inhalte auf mögliche Greenwashing-Risiken zu prüfen. Gemeinsam schauen wir uns unter anderem Nachhaltigkeitsaussagen, Siegel, Bilder und weitere Marketingmaterialien an und unterstützen Sie dabei, notwendige Anpassungen professionell umzusetzen.

Quelle

Mehr Infos dazu können Sie aus folgendem Beitrag von eRecht24 entnehmen: eRecht24 – EmpCo-Richtlinie: Neue Pflichten für Unternehmen und Shops
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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