KI-Kennzeichnungspflicht: Neue Regeln für Unternehmen

Transparenz nach dem EU AI Act: Welche Vorgaben Betriebe bei KI-generierten Inhalten, Chatbots und Deepfakes zwingend beachten müssen.
Quelle: eRecht24 GmbH & Co. KG

KI Kennzeichnungspflicht Unternehmer betrifft ab August 2026 nahezu alle Betriebe, die generative künstliche Intelligenz für ihre Geschäftsprozesse, ihr Online-Marketing oder ihre Kundenkommunikation einsetzen. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) verschärft der Gesetzgeber die Transparenzregeln für den Einsatz digitaler Technologien im Unternehmensalltag drastisch. Ziel der neuen Bestimmungen ist es, Verbraucher sowie Geschäftspartner klar darüber aufzuklären, ob sie mit einem menschlichen Gegenüber interagieren oder von Algorithmen erzeugte Texte, Bilder, Audios und Videos konsumieren. Unternehmen müssen ihre internen Abläufe und Veröffentlichungen unverzüglich an diese neuen Pflichten anpassen.

Die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden klar zwischen der Rolle als KI-Betreiber und der Funktion als KI-Anbieter. Betriebe, die bestehende KI-Tools lediglich als Nutzer im Firmenalltag einsetzen, gelten rechtlich als Betreiber. Für sie gilt eine umfassende Offenlegungspflicht bei der Nutzung von KI-Chatbots auf Websites oder in Apps, bei denen Kunden frühzeitig und barrierefrei informiert werden müssen, dass die Kommunikation automatisiert erfolgt. Darüber hinaus müssen KI-generierte Bilder, Audios und Videodateien, die reale Personen oder Ereignisse vortäuschen (sogenannte Deepfakes), sowie öffentlichkeitsrelevante Texte klar mit Hinweisen wie „KI-generiert“ oder „Dieser Inhalt wurde mit KI erzeugt“ versehen werden.

Für Entwickler und Anbieter von KI-Systemen gehen die gesetzlichen Vorgaben noch einen Schritt weiter und verlangen technische Schutzmaßnahmen. KI-Anbieter müssen sicherstellen, dass sämtliche Ausgaben ihrer Systeme in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet werden. Das bedeutet, dass Metadaten, unsichtbare Wasserzeichen oder digitale Stempel direkt in die erzeugten Dateien eingebettet werden müssen. Diese technische Verankerung muss robust, zuverlässig und nach aktuellem Stand der Technik gestaltet sein, damit die Herkunft des Inhalts auch bei einer Weiterverarbeitung oder Verbreitung auf externen Plattformen zweifelsfrei nachvollziehbar bleibt.

Wer die Vorschriften zur Kennzeichnung von KI-Inhalten missachtet, setzt sich erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Neben drastischen Bußgeldern, die nach der EU-KI-Verordnung verhängt werden können, drohen Unternehmen unmittelbare abmahnfähige Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Wenn ein Unternehmen KI-generierte Grafiken, Produktfotos oder Texte im Marketing ohne entsprechenden Hinweis als reale Aufnahmen oder menschliche Eigenleistungen präsentiert, bewerten Gerichte und Mitbewerber dies schnell als irreführende Werbung nach dem UWG. Zudem haben große Social-Media-Plattformen eigene Richtlinien etabliert, die eine Kennzeichnungspflicht verbindlich vorschreiben.

Für die Unternehmenspraxis erfordert die Einhaltung der neuen Regeln eine strukturierte Vorbereitung aller Abteilungen. Unternehmen sollten verbindliche interne KI-Guidelines für ihre Belegschaft erstellen, damit Mitarbeiter genau wissen, welche KI-Inhalte vor der Veröffentlichung gekennzeichnet werden müssen. Zudem müssen die Datenschutzhinweise auf der Firmenwebsite angepasst und die technischen Voraussetzungen für Kennzeichnungen im Chatbot-System oder im Content-Management-System rechtzeitig geschaffen werden. Eine frühzeitige Überprüfung verhindert teure Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände.

Eine transparente Kennzeichnung stärkt nicht nur die Compliance, sondern auch das Vertrauen der Kundschaft in die Ehrlichkeit und Verlässlichkeit der Marke. Betriebe, die offen mit dem Einsatz moderner Technologien umgehen, sichern sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil und schützen sich wirksam vor rechtlichen Konsequenzen.

Näheres können Sie dem verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.e-recht24.de/ki/13336-ki-kennzeichnungspflicht-fuer-unternehmer.html

Unsere Empfehlung

Prüfen Sie umgehend, an welchen Stellen Ihr Unternehmen KI-generierte Texte, Bilder, Videos oder Chatbots einsetzt. Verankern Sie klare Kennzeichnungshinweise in Ihren Marketing-Prozessen und aktualisieren Sie Ihre internen Social-Media- und KI-Richtlinien, um alle Vorgaben des EU AI Acts und des Wettbewerbsrechts lückenlos zu erfüllen.

👉 Kontaktieren Sie uns jetzt – Wir analysieren Ihre KI-Einsatzbereiche und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung aller Transparenz- und Kennzeichnungspflichten im Betrieb.

Wünschen Sie unsere Unterstützung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie können uns über das Kontaktformular ganz bequem eine Nachricht hinterlassen, wir kontaktieren Sie dann. Sollten Sie es bevorzugen uns anzurufen oder eine Mail zu schreiben, können Sie das gerne tun.