Kontaktformulare auf Webseiten: Die Wahl der richtigen Rechtsgrundlage

DSGVO im Online-Marketing: Warum Pflichtfelder, Verarbeitungszwecke und Datenschutzerklärungen exakt aufeinander abgestimmt sein müssen.
Quelle: intersoft consulting services AG

Auf nahezu jeder geschäftlichen Website gehören Kontaktformulare zum Standardangebot, um Interessenten und Kunden eine schnelle Unstimmigkeit oder Anfrage zu ermöglichen. Die Erfassung von Namen, E-Mail-Adressen und individuellen Nachrichten stellt jedoch eine eindeutige Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Viele Webseitenbetreiber verlassen sich dabei pauschal auf eine Einwilligung der Nutzer oder nutzen unzutreffende Klauseln. Aus datenschutzrechtlicher Sicht erfordert jedoch jede Datenerhebung über ein Formular eine präzise und juristisch fundierte Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO.

Welche Rechtsgrundlage konkret greift, hängt maßgeblich vom Zweck der jeweiligen Anfrage ab. Handelt es sich um eine allgemeine Kontaktaufnahme oder vorvertragliche Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen, stützt sich die Verarbeitung in der Regel auf Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO. Geht die Datenerhebung jedoch über die reine Beantwortung der Anfrage hinaus – beispielsweise für spätere Werbezwecke oder die Anmeldung zu einem Newsletter – ist eine ausdrückliche, freiwillige Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO zwingend erforderlich. Ein gravierender Fehler entsteht, wenn Betreiber verschiedene Zwecke vermischen und Nutzer zur Zustimmung für Werbung zwingen, um eine einfache Anfrage abzusenden.

Ein weiterer kritischer Punkt ist das Prinzip der Datenminimierung nach Artikel 5 DSGVO. Webseitenbetreiber dürfen nur diejenigen Daten als Pflichtfelder definieren, die für die Bearbeitung des jeweiligen Anliegens zwingend notwendig sind. Alle weiteren Angaben müssen stets freiwillig bleiben. Zudem müssen Formulare mit einer funktionierenden Transportverschlüsselung (SSL/TLS) abgesichert sein und einen klaren Hinweis auf die Datenschutzerklärung enthalten.

Fehlerhafte Formulare oder fehlende Informationen über die Rechtsgrundlage führen schnell zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Bußgeldern der Datenschutzbehörden. Eine sorgfältige Überprüfung der Online-Formulare schützt vor unnötigen rechtlichen Risiken.

Näheres können Sie dem verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.dr-datenschutz.de/kontaktformulare-aber-mit-welcher-rechtsgrundlage/

Unsere Empfehlung

Überprüfen Sie alle Kontaktformulare auf Ihrer Website hinsichtlich der abgefragten Datenfelder und der hinterlegten Zwecke. Trennen Sie reine Anfragen strikt von werblichen Einwilligungen und stellen Sie sicher, dass Pflichtfelder auf das absolute Minimum beschränkt sind. Verlinken Sie an jedem Formular direkt auf Ihre aktuellen Datenschutzhinweise.

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