Microsoft Copilot im Unternehmen: Scheinbare Sicherheit auf dem Prüfstand

Datenschutzrisiken bei künstlicher Intelligenz: Die vertraglichen Schutzfunktionen und neu entdeckte Sicherheitslücken fordern IT-Verantwortliche heraus.
Quelle: intersoft consulting services AG

Der Einzug von künstlicher Intelligenz in den Büroalltag ist unaufhaltsam, und Microsoft Copilot gehört zu den am häufigsten genutzten Werkzeugen in modernen Unternehmen. Microsoft verspricht den geschäftlichen Nutzern durch spezielle vertragliche Regelungen und integrierte Schutzfunktionen ein hohes Maß an Datensicherheit. Eingegebene Unternehmensdaten und sensible Prompts sollen demnach geschützt bleiben und nicht zum Training der allgemeinen KI-Modelle verwendet werden. Diese Zusicherungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen führen in vielen Betrieben zu einer schnellen, oft unbedachten Einführung der Software.

Eine genaue datenschutzrechtliche und technische Analyse zeigt jedoch, dass blindes Vertrauen in diese Klauseln ein erhebliches Compliance-Risiko darstellt. Die vertraglichen Vereinbarungen bieten zwar eine rechtliche Grundlage, sie schließen jedoch technische Fehlfunktionen oder gezielte Angriffe auf die Systemarchitektur nicht aus. Kürzlich bekannt gewordene Sicherheitslücken verdeutlichen das Problem: Durch geschickte Manipulationen von außen, sogenannte Prompt-Injection-Angriffe, können böswillige Akteure die internen Filter umgehen. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die KI vertrauliche Unternehmensinterna oder personenbezogene Daten an unbefugte Dritte offenlegt.

Ein weiteres Risiko liegt in der tiefen Integration des Systems in die gesamte Microsoft-Infrastruktur. Wenn die Zugriffsrechte innerhalb des Unternehmens nicht restriktiv konfiguriert sind, kann die künstliche Intelligenz auf Dokumente zugreifen, die für den jeweiligen Nutzer eigentlich gesperrt sein sollten. Unternehmen haften nach der DSGVO vollumfänglich für jede unzulässige Datenverarbeitung, die durch den Einsatz solcher Tools verursacht wird. Die bloße Berufung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Software-Herstellers schützt bei einer Datenpanne nicht vor empfindlichen Bußgeldern der Aufsichtsbehörden.

Die Implementierung erfordert daher weit mehr als das bloße Akzeptieren von Lizenzverträgen. Eine fundierte Risikoanalyse und begleitende Schutzmaßnahmen sind unverzichtbar, um die digitale Transformation rechtssicher zu gestalten.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.dr-datenschutz.de/microsoft-copilot-schutzfunktionen-agb-und-sicherheitsluecke/

Unsere Empfehlung

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die vertraglichen Zusicherungen des Herstellers. Führen Sie vor dem flächendeckenden Einsatz von künstlicher Intelligenz eine umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung durch. Überprüfen und beschränken Sie die internen Freigabestrukturen und Zugriffsrechte in Ihrer Cloud-Umgebung nach dem Prinzip der minimalen Rechtevergabe, um den unbefugten Datenabfluss durch automatisierte Abfragen effektiv zu verhindern.

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