Registrierkassenpflicht ab 2027

So wirkt sich die Registrierkassenpflicht ab 2027 auf Unternehmen aus
Quelle: Verlagsanstalt Handwerk GmbH

Ab 2027 plant die Bundesregierung die verpflichtende Nutzung elektronischer Registrierkassen für Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 €. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu verhindern, mehr Transparenz zu schaffen und den Wettbewerb fairer zu gestalten. Welche Unternehmen genau betroffen sind und ob sich die Umsatzgrenze nur auf Barumsätze bezieht, ist noch nicht endgültig geklärt.

Kritiker wie der Deutsche Steuerberaterverband warnen vor hohen bürokratischen und finanziellen Belastungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Investitionen in Hardware, Software, Schulungen und laufende Wartung könnten erheblich sein. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass Sonderregelungen für mobile Verkaufsstellen oder Betriebe ohne Stromanschluss möglich sind – auch in Deutschland wird darüber diskutiert.

Unternehmen, die bisher einfache oder keine elektronischen Kassen nutzen, sollten die Entwicklung genau beobachten. Schon heute müssen elektronische Kassensysteme innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt gemeldet werden. Eine frühzeitige Vorbereitung ermöglicht eine reibungslose Umstellung und minimiert Risiken durch mögliche Verstöße.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen: https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/registrierkassen-worauf-muessen-haendler-achten/bundesregierung-plant-registrierkassenpflichthttps://www.datenschutz-praxis.de/grundlagen/was-umfasst-datenschutz-im-internet/?newsletter=ds/i/datenschutz-praxis-aktuell/9100/2025/32/1704380&va=1704380&chorid=1704380&vkgrp=354

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