Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

BGH‑Urteil macht deutlich: Kontrolle der Auftragsverarbeitung endet nicht mit dem Vertragsabschluss.
Quelle:DSN Holding GmbH

Im Fokus steht ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. November 2025 (Az.: VI ZR 396/24): Verantwortliche müssen nicht nur vertraglich mit Auftragsverarbeitern regeln, wie Daten nach Abschluss der Zusammenarbeit zu löschen sind – sie müssen diese Vereinbarungen auch tatsächlich kontrollieren und nachweisen, dass personenbezogene Daten wirklich gelöscht wurden.

Im verhandelten Fall eines Musikstreamingdienstes kam es zu einem Datenleck, weil ein externer Dienstleister Daten nicht wie vereinbart gelöscht, sondern in eine Testumgebung übertragen hatte. Diese Daten tauchten später im Darknet auf, wodurch Betroffene – inklusive Name, E‑Mail und Registrierungsdaten – im Zuge eines unbefugten Zugriffs die Kontrolle über ihre Daten verloren. Der BGH stellte klar, dass trotz vertraglicher Festlegung zur Löschung die fehlende tatsächliche Kontrolle beim Verantwortlichen einen Verstoß gegen die DSGVO‑Pflichten zur Datenminimierung, Speicherbegrenzung sowie zur Gewährleistung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen darstellt.

Das Urteil macht unmissverständlich deutlich: Verantwortliche tragen datenschutzrechtlich die volle Verantwortung für den Schutz personenbezogener Daten – auch nach Beendigung eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses. Vertragliche Zusagen genügen nicht ohne überprüfbare, dokumentierte Nachweise der Umsetzung.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.datenschutz-notizen.de/vertrauen-ist-gut-kontrolle-ist-besser-5458144/

Unsere Empfehlung

Vertrauen Sie nicht allein auf vertragliche Zusagen externer Dienstleister: Etablieren Sie robuste Kontroll‑ und Nachweissysteme, die sicherstellen, dass vertraglich festgelegte Datenschutzprozesse – insbesondere die vollständige Löschung personenbezogener Daten nach Beendigung eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses – auch wirklich umgesetzt werden. Dokumentieren Sie Kontrollen und Nachweise sorgfältig, damit Sie im Fall der Fälle Ihre eigene Sorgfalt und die datenschutzkonforme Umsetzung glaubhaft belegen können.

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