Ob beim Online-Shopping von FSK-18-Artikeln oder beim Zugang zu jugendschutzrelevanten Inhalten: Die Altersverifikation im Internet ist gesetzlich vorgeschrieben, stellt Anbieter aber vor enorme datenschutzrechtliche Herausforderungen. Ein aktueller Bericht zeigt auf, dass die gängige Praxis, eine Kopie des Personalausweises einzufordern, in vielen Fällen gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstößt. Der Ausweis enthält weit mehr Informationen, als für die bloße Bestätigung des Alters erforderlich sind.
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Personalausweisgesetz (PAuswG) ist das Scannen oder Kopieren von Ausweisen nur in engen Ausnahmefällen erlaubt. Oft reicht eine einfache Altersprüfung aus, ohne dass das gesamte Dokument digital gespeichert werden darf. Werden Ausweisdaten unzulässig erhoben oder nicht umgehend nach der Verifikation gelöscht, riskieren Webseitenbetreiber empfindliche Bußgelder. Zudem stellt die Speicherung solcher hochsensiblen Identitätsdaten ein massives Sicherheitsrisiko im Falle eines Hackerangriffs dar.
Moderne Lösungen zur Altersverifikation müssen den Spagat zwischen Jugendschutz und Datenschutz meistern. Verfahren wie das Video-Ident, Bankident oder die Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises bieten sicherere Wege, ohne unnötige Datenkopien zu erstellen. Unternehmen sind gut beraten, ihre Verifikationsprozesse kritisch zu hinterfragen und auf Methoden zu setzen, die den Nutzerkomfort wahren, ohne die gesetzlichen Grenzen der Datenverarbeitung zu überschreiten.
Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.dr-datenschutz.de/der-personalausweis-zur-altersverifikation-im-internet/
Unsere Empfehlung
Prüfen Sie Ihre Prozesse zur Altersverifikation auf Konformität mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Vermeiden Sie das Einfordern von Ausweiskopien, wenn weniger invasive Methoden zur Verfügung stehen. Stellen Sie sicher, dass erhobene Daten nur für den Zweck der Prüfung genutzt und anschließend sofort gelöscht werden.
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