Betriebs- und Dienstvereinbarungen dienen traditionell als rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten. Sie regeln, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten im Unternehmen verarbeitet werden dürfen, zum Beispiel im Rahmen von Personalverwaltungssystemen oder bei Videoüberwachungen am Arbeitsplatz. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat jedoch gezeigt, dass diese Vereinbarungen allein nicht automatisch ausreichen, um die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Damit entstehen für Unternehmen Unsicherheiten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bestehender Datenverarbeitungen.
Besonders kritisch wird es, wenn Betriebsvereinbarungen keine klare Rechtsgrundlage, Zweckbindung oder Transparenz der Datenverarbeitung gewährleisten. In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmen prüfen müssen, welche Daten tatsächlich verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert werden und wer Zugriff darauf hat. Auch die Einbindung von Mitarbeitenden und die Abstimmung mit dem Betriebsrat spielen eine zentrale Rolle, um rechtliche Risiken zu minimieren. Fehlerhafte oder unklare Regelungen können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen der Beschäftigten untergraben.
Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen: https://www.datenschutz-praxis.de/datenschutzbeauftragte/die-betriebsvereinbarung-als-basis-fuer-datenverarbeitungen/?newsletter=ds/i/datenschutz-praxis-aktuell/9100/2025/32/1704380&va=1704380&chorid=1704380&vkgrp=354
Unsere Empfehlung
Unternehmen sollten ihre Betriebs- und Dienstvereinbarungen regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls an die aktuellen EuGH-Urteile und die DSGVO-Anforderungen anpassen. Dabei empfiehlt es sich, klar definierte Zwecke für die Datenverarbeitung festzulegen, die Datenminimierung zu beachten und Transparenz gegenüber den Beschäftigten zu gewährleisten. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist dabei ebenso entscheidend wie die Konsultation von Datenschutzexperten. Nur so lassen sich rechtliche Risiken minimieren, die Verarbeitung personenbezogener Daten absichern und das Vertrauen der Mitarbeitenden stärken.
