Die Wirtschafts-ID ersetzt zum aktuellen Zeitpunkt keine bestehenden Nummern, sondern besteht zusätzlich neben Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Identifikationsnummer.
Näheres können Sie den verlinkten Bericht (Quelle eRecht24 GmbH & Co. KG) entnehmen: https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/13369-die-wirtschafts-id-kommt-was-das-fuer-ihr-impressum-bedeutet.html
Unsere Empfehlung
Sie haben keine USt-ID für Ihr Unternehmen und haben nun Ihre Wirtschafts-ID vom BZSt zugeteilt bekommen? Dann sollten Sie schnellstmöglich Ihr Impressum aktualisieren und die neue Pflichtangabe ergänzen.