Dienstleisterkontrolle: Steigende Anforderungen im Datenschutzalltag

Warum das bloße Vertrauen in Auftragsverarbeiter nicht ausreicht und wie Sie Ihren Kontrollpflichten nach Art. 28 DSGVO nachkommen.
Quelle: intersoft consulting services AG

Die Auslagerung von Prozessen an externe Dienstleister ist effizient, entbindet Unternehmen jedoch nicht von ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung. Ein aktueller Bericht macht deutlich: Die Anforderungen an die Kontrolle von Auftragsverarbeitern steigen stetig. Es reicht längst nicht mehr aus, nur einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zu unterzeichnen und diesen in der Schublade verschwinden zu lassen. Verantwortliche müssen sicherstellen, dass ihre Partner die versprochenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) auch tatsächlich umsetzen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 28 vor, dass der Verantwortliche nur mit Dienstleistern zusammenarbeiten darf, die hinreichende Garantien für eine sichere Datenverarbeitung bieten. Dies erfordert eine sorgfältige Auswahl vor Vertragsbeginn und eine fortlaufende Überprüfung während der Zusammenarbeit. Werden Mängel beim Dienstleister ignoriert oder Kontrollen unterlassen, haftet das beauftragende Unternehmen im Ernstfall mit – und riskiert neben Datenpannen auch empfindliche Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden.

Ein strukturiertes Partnermanagement ist daher unerlässlich. Dazu gehören regelmäßige Audits, die Abfrage von aktuellen Zertifizierungen (z. B. ISO 27001) oder detaillierte Self-Assessments der Dienstleister. Nur wer seine Kontrollpflichten ernst nimmt und diese lückenlos dokumentiert, kann bei einer Prüfung durch die Behörden nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und die Daten seiner Kunden und Mitarbeitenden in sicheren Händen liegen.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.dr-datenschutz.de/dienstleisterkontrolle-die-anforderungen-werden-nicht-weniger/

Unsere Empfehlung

Etablieren Sie einen standardisierten Prozess für die regelmäßige Überprüfung Ihrer Dienstleister. Nutzen Sie Fragebögen zur Selbstauskunft oder fordern Sie aktuelle Audit-Berichte an. Dokumentieren Sie jede Kontrollmaßnahme sorgfältig in Ihrem Datenschutzmanagementsystem, um die Compliance nach Art. 28 DSGVO jederzeit nachweisen zu können.

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