Digital-Dienst-Gesetz (kurz DDG)

Das neue Digital-Dienst-Gesetz (DDG) ist am 14.05.2024 in Kraft getreten und betrifft alle Betreiber von Webseiten und Webanwendungen. Erfahre, was du jetzt tun musst, um dein Impressum und deine Datenschutzerklärung rechtssicher zu gestalten.

Das Digital-Dienst-Gesetz (kurz DDG), welches am 14.05.2024 in Kraft getreten ist, muss bei allen Webseiten und -applikationen berücksichtigt werden.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht (Quelle eRecht24 GmbH & Co. KG) entnehmen: https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/13296-webseitenbetreiber-aufgepasst-das-tmg-wird-zum-digitale-dienste-gesetz-aktualisieren-sie-jetzt-ihr-impressum.html

Unsere Empfehlung

Passen Sie Ihr Impressum sowie Ihre Datenschutzerklärung an die Vorgaben des Digital-Dienst-Gesetzes (DDG) an, um rechtlich auf dem aktuellen Stand zu sein.

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