Das Digital-Dienst-Gesetz (kurz DDG), welches am 14.05.2024 in Kraft getreten ist, muss bei allen Webseiten und -applikationen berücksichtigt werden.
Näheres können Sie den verlinkten Bericht (Quelle eRecht24 GmbH & Co. KG) entnehmen: https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/13296-webseitenbetreiber-aufgepasst-das-tmg-wird-zum-digitale-dienste-gesetz-aktualisieren-sie-jetzt-ihr-impressum.html
Unsere Empfehlung
Passen Sie Ihr Impressum sowie Ihre Datenschutzerklärung an die Vorgaben des Digital-Dienst-Gesetzes (DDG) an, um rechtlich auf dem aktuellen Stand zu sein.