DSGVO Bußgeld gegen Verantwortlichen & Auftragsverarbeiter

Wie ein Fall mit 4 Mio. € Strafe eindrucksvoll zeigt: technische Mängel und fehlende Kontrollen treffen beide Seiten.
Quelle: DSN Holding GmbH

Auch kleine technische Fehler oder unzureichende Kontrollen im Unternehmensalltag können weitreichende Folgen haben – wie ein aktueller Fall zeigt, in dem sowohl der Verantwortliche als auch der Auftragsverarbeiter mit einem Bußgeld in Millionenhöhe belegt wurden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) macht deutlich, dass beide Parteien Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben tragen und Mängel bei der technischen Umsetzung oder fehlende Kontrollen hohe Strafen nach sich ziehen können.

In dem verhandelten Fall führte ein unzureichendes Sicherheitsniveau beim Datenmanagement dazu, dass sensible personenbezogene Daten nicht ausreichend geschützt waren. Sowohl der Verantwortliche als auch der Auftragsverarbeiter wurden von der Aufsichtsbehörde in die Pflicht genommen. Die DSGVO verpflichtet Verantwortliche, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren und die Einhaltung bei Auftragsverarbeitern regelmäßig zu überprüfen. Auftragsverarbeiter dürfen nicht als alleinige Verantwortliche für Datenschutzmängel angesehen werden; auch sie tragen Verantwortung, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen. Fehlerhafte Prozesse, unzureichende Dokumentation oder mangelnde Kontrolle können zu hohen Bußgeldern führen und das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden nachhaltig beschädigen.

Unternehmen müssen daher sowohl intern als auch gegenüber ihren Dienstleistern klare Verantwortlichkeiten definieren, Risiken analysieren und sicherstellen, dass Sicherheitsmaßnahmen wirksam umgesetzt werden. Regelmäßige Audits, Kontrolle von Dienstleistern und klare Vertragsregelungen sind entscheidend, um DSGVO-konform zu bleiben und Bußgelder zu vermeiden.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen: https://www.datenschutz-notizen.de/sicher-nicht-happy-dsgvo-bussgeld-gegen-verantwortlichen-und-auftragsverarbeiter-4156484/

Unsere Empfehlung

Prüfen Sie Ihre internen Datenschutzprozesse und die vertraglichen Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern regelmäßig. Stellen Sie sicher, dass technische und organisatorische Maßnahmen wirksam umgesetzt und dokumentiert sind. Schulen Sie Mitarbeitende und Dienstleister, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und die DSGVO-Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.

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