Für die Praxis ergeben sich daraus insbesondere Konsequenzen für die Gestaltung von Datenmasken auf Webseiten, wie z. B. von Kontakt- oder Bestellformularen.
Näheres können Sie den verlinkten Bericht (Quelle DSN Holding GmbH) entnehmen: https://www.datenschutz-notizen.de/eugh-erfassung-des-geschlechts-nur-dann-wenn-es-zwingend-erforderlich-ist-0251782
Unsere Empfehlung
Unsere Empfehlung: Wenn nicht notwendig die Anrede aus Formularen entfernen oder das Feld nicht als Pflichtfeld ausführen.