EuGH-Urteil: Geschlechtserfassung nur bei zwingender Notwendigkeit

Der EuGH stellt klar: Die Abfrage des Geschlechts in Formularen ist nur zulässig, wenn sie zwingend erforderlich ist. Prüfe jetzt, ob Anpassungen an deinen Kontakt- oder Bestellformularen nötig sind.

Für die Praxis ergeben sich daraus insbesondere Konsequenzen für die Gestaltung von Datenmasken auf Webseiten, wie z. B. von Kontakt- oder Bestellformularen.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht (Quelle DSN Holding GmbH) entnehmen: https://www.datenschutz-notizen.de/eugh-erfassung-des-geschlechts-nur-dann-wenn-es-zwingend-erforderlich-ist-0251782

Unsere Empfehlung

Unsere Empfehlung: Wenn nicht notwendig die Anrede aus Formularen entfernen oder das Feld nicht als Pflichtfeld ausführen.

 

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