Führerscheinkontrollen durch Arbeitgeber?

Rechtliche Grundlagen, praktische Umsetzung und Datenschutzbestimmungen für die Überprüfung der Fahrerlaubnis von Beschäftigten
Quelle: WEKA MEDIA GmbH & Co. KG

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Fahrerlaubnis ihrer Beschäftigten zu überprüfen, bevor sie Dienstfahrzeuge oder Firmenwagen überlassen. Dabei ist zwischen der Fahrerlaubnis (die Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde) und dem Führerschein (dem Nachweis) zu unterscheiden. Das Überprüfen des Führerscheins ist notwendig, um die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis sicherzustellen. Die Einsichtnahme in den Führerschein ist erlaubt, um die enthaltenen Daten wie Name, Führerscheinklasse und Ausstellungsdatum zu erfassen. Kopien des Führerscheins sind jedoch unzulässig, da dies gegen das Prinzip der Datenminimierung verstößt und datenschutzrechtliche Risiken birgt.

Die Kontrolle sollte in der Regel alle sechs Monate erfolgen und dokumentiert werden, inklusive Datum und Vermerk, dass sich an den Daten nichts geändert hat. Das Verarbeiten personenbezogener Daten ist durch die DSGVO geregelt und basiert auf der rechtlichen Verpflichtung des Arbeitgebers gemäß Straßenverkehrsgesetz.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen: https://www.datenschutz-praxis.de/beschaeftigtendatenschutz/fuehrerscheinkontrollen-durch-arbeitgeber/?newsletter=ds/i/datenschutz-praxis-aktuell/9100/2025/28/1704360&va=1704360&chorid=1704360&vkgrp=354

Unsere Empfehlung

Arbeitgeber sollten regelmäßig, etwa alle sechs Monate, die Fahrerlaubnis ihrer Mitarbeiter überprüfen und diese Kontrollen sorgfältig dokumentieren. Dabei ist es wichtig, nur die notwendigen Daten zu erfassen und keine Kopien der Führerscheine anzufertigen, um datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

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