Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) durch externe Dienstleister (Auftragsverarbeiter) wirft neue datenschutzrechtliche Fragen auf. Seit Einführung der KI-Verordnung müssen Unternehmen nicht nur den Einsatz von KI bei sich selbst kontrollieren, sondern auch bei allen externen Partnern.
Wenn personenbezogene Daten an Auftragsverarbeiter gegeben werden, die KI‑Systeme einsetzen — etwa Cloud‑Anbieter, externe Dienstleister oder Software‑Produkte — bleibt die Verantwortung beim Unternehmen gemäß DSGVO.
Wichtig ist insbesondere: Es muss klar sein, welche KI‑Tools verwendet werden, zu welchem Zweck, und welche Daten in das System gelangen. Auch wie die Ergebnisse genutzt werden und ob die KI‑Nutzung transparent dokumentiert ist, spielt eine entscheidende Rolle.
Unbedachte KI‑Nutzung kann Risiken bergen: Fehlende Transparenz, mögliche Diskriminierung (z. B. bei automatisierten Entscheidungssystemen), fehlerhafte Ergebnisse („Halluzinationen“) oder unzureichender Schutz personenbezogener Daten können schwerwiegende Folgen haben.
Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.datenschutz-praxis.de/verarbeitungstaetigkeiten/ki-bei-auftragsverarbeitern/?newsletter=ds/i/datenschutz-praxis-aktuell/9100/2025/48/1704460&va=1704450&chorid=1704450&vkgrp=354
Unsere Empfehlung
Unternehmen sollten prüfen, wie externe Dienstleister KI einsetzen, die Nutzung dokumentieren und Datenschutzmaßnahmen einhalten. Bei Unsicherheit die KI‑Nutzung einschränken oder alternative Verfahren nutzen.
Als erfahrene Partner im Bereich Unternehmensdigitalisierung helfen wir Ihnen, rechtzeitig und effizient auf die neuen Anforderungen zu reagieren.
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