Probleme bei Auskunftsersuchen von (ehemaligen) Mitarbeitern

Auskunftsersuchen richtig managen: Sorgfalt, Fristtreue und rechtliche Abwägung sind entscheidend bei Mitarbeiteranfragen nach der DSGVO
Quelle: DSN Holding GmbH

Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO von (ehemaligen) Mitarbeitern stellen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten eine häufig genutzte Strategie dar, um zusätzlichen Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Solche Anfragen werden oft durch Rechtsanwälte gestellt, die jedoch nicht immer eine ausdrückliche Vollmacht zur Geltendmachung von Datenschutzrechten vorlegen. Obwohl eine anwaltliche Versicherung grundsätzlich Gewicht hat, empfiehlt es sich, eine spezielle Vollmacht für datenschutzrechtliche Ansprüche anzufordern, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Ein weiteres Problem ergibt sich durch Fristsetzungen der Anwälte, die oft nicht der gesetzlichen Monatsfrist gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO entsprechen. Arbeitgeber sollten sich stets an diese gesetzliche Frist halten und dies dem anwaltlichen Gegenüber auch klar kommunizieren. Besonders herausfordernd ist zudem die Frage, welche Unterlagen im Rahmen des Auskunftsanspruchs als Kopie herausgegeben werden müssen. Bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen kann das mit erheblichem Aufwand verbunden sein. Zudem können Unterlagen sensible Inhalte enthalten, die sich in einem möglichen Prozess nachteilig für den Arbeitgeber auswirken. Hier erlaubt Art. 15 Abs. 4 DSGVO eine Einschränkung des Auskunftsrechts, wenn berechtigte Interessen oder Rechte Dritter, insbesondere Geschäftsgeheimnisse oder Prozessstrategien, beeinträchtigt würden. Diese Einschränkung darf jedoch nicht pauschal erfolgen, sondern erfordert eine sorgfältige Einzelfallabwägung.

Auch die Übermittlung der Auskunft stellt datenschutzrechtliche Anforderungen. Zwar kann die betroffene Person einen bestimmten Übermittlungsweg wünschen, dieser muss jedoch auch sicher sein. Ist das nicht gewährleistet, sollte der Arbeitgeber eine alternative, sichere Übermittlungsform vorschlagen.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen: https://www.datenschutz-notizen.de/probleme-bei-auskunftsersuchen-von-ehemaligen-mitarbeitern-1253516/

Unsere Empfehlung

Auskunftsersuchen nach der DSGVO sollten nicht unterschätzt werden. Eine rechtlich fundierte und datenschutzkonforme Bearbeitung – insbesondere in Verbindung mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen – ist unerlässlich, um Risiken zu minimieren. Unternehmen sollten sich dabei eng mit ihrem Datenschutzbeauftragten und ggf. mit rechtlichem Beistand abstimmen.

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