Die DIN 66399 „Büro‑ und Datentechnik – Vernichten von Datenträgern“ definiert seit 2012 Anforderungen für eine datenschutzkonforme Vernichtung von physischen und digitalen Datenträgern wie Papier, CDs oder Festplatten. Verantwortliche nutzen sie, um Schutz‑ und Sicherheitsstufen für die Vernichtung sensibler Daten festzulegen und sicherzustellen, dass keine Wiederherstellung möglich ist – ein wichtiger Baustein zur Erfüllung der Speicherbegrenzungspflichten der DSGVO.
Offiziell sind alle drei Teile der Norm auf dem Normenportal als „zurückgezogen“ gekennzeichnet. Gleichzeitig empfiehlt das Deutsche Institut für Normung aber die Anwendung der internationalen Norm ISO/IEC 21964, welche die Inhalte der DIN 66399 übernommen und erweitert hat. Verantwortliche können sich daher weiterhin an der DIN 66399 orientieren, sollten in der Dokumentation und Compliance‑Prozessen jedoch die aktuellere ISO/IEC‑Norm anführen, da sie den international anerkannten Standard darstellt.
Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.datenschutz-notizen.de/din-66399-ist-die-norm-zur-datentraegervernichtung-noch-aktuell-0557587/
Unsere Empfehlung
Überprüfen Sie Ihre Richtlinien zur Datenträgervernichtung und passen Sie diese an die aktuellen internationalen Standards an. Stellen Sie sicher, dass interne Prozesse zur physischen Datenvernichtung dokumentiert sind und der Schutzbedarf personenbezogener Daten klar bewertet wird. Verweisen Sie in Ihren Datenschutz‑ und Löschkonzepten konsequent auf die ISO/IEC 21964 als aktuell geltenden Normstandard, um gegenüber Aufsichtsbehörden und Partnern rechtskonforme Nachweise zu erbringen.
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