Informationspflichten & Transparenz im Datenschutz

Wie Unternehmen nach DSGVO wirksam informieren und Vertrauen schaffen.
Quelle: intersoft consulting services AG

Im digitalen Alltag von Unternehmen ist Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten unverzichtbar. Nach DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, Betroffene umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren – von der Erhebung über den Zweck und die Rechtsgrundlage bis hin zu Speicherdauer, Empfängern und den Rechten der Betroffenen. Dies gilt sowohl, wenn die Daten direkt erhoben werden, als auch, wenn sie von Dritten stammen. Nur wer diese Informationen klar, vollständig und verständlich bereitstellt, kann das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitenden und Partnern stärken.

Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können dagegen schnell zu Beschwerden, Bußgeldern oder einem Reputationsverlust führen. Deshalb empfiehlt sich ein gestufter Ansatz („Layered Approach“): Zunächst werden kompakte Kerninformationen bereitgestellt, während weiterführende Details über Links oder QR-Codes zugänglich gemacht werden. So bleiben die Informationen übersichtlich, ohne dass notwendige Details fehlen.

Darüber hinaus ist es entscheidend, dass Unternehmen ihre Informationspflichten nicht nur einmalig umsetzen, sondern regelmäßig prüfen und aktualisieren. Gesetzliche Änderungen, neue Verarbeitungsvorgänge oder organisatorische Anpassungen erfordern fortlaufende Kontrolle, um die Rechtskonformität dauerhaft sicherzustellen.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.dr-datenschutz.de/informationspflichten/

Unsere Empfehlung

Setzen Sie Ihre Informationspflichten systematisch und nachhaltig um. Schaffen Sie eine klare Struktur, verständliche Inhalte und integrieren Sie regelmäßige Prüfprozesse. So minimieren Sie Risiken, vermeiden Bußgelder und stärken gleichzeitig das Vertrauen aller Beteiligten.

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