Neues zu reCAPTCHA: Google wird endlich Auftragsverarbeiter

Wichtige Änderung für Webseitenbetreiber: Warum Google seine Vertragsstrukturen anpasst und was das für Ihre DSGVO-Compliance bedeutet.
Quelle: DSN Holding GmbH

Lange Zeit war der Einsatz von Google reCAPTCHA ein datenschutzrechtliches Sorgenkind, da Google sich weigerte, als Auftragsverarbeiter aufzutreten. Ein aktueller Bericht zeigt nun eine entscheidende Wende: Google hat seine Bedingungen angepasst und bietet nun den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) für die Nutzung von reCAPTCHA an. Dies ist ein bedeutender Schritt, um den Einsatz des beliebten Captcha-Dienstes auf ein rechtlich sichereres Fundament zu stellen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass beim Einsatz von Drittanbieter-Tools, die personenbezogene Daten verarbeiten, klare vertragliche Regelungen getroffen werden. Bisher war die Einordnung von reCAPTCHA oft umstritten, was zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führte. Durch die neue Einstufung als Auftragsverarbeiter wird die Verantwortlichkeit klarer definiert. Dennoch bleibt die Herausforderung der Drittstaatenübermittlung (USA-Transfer) bestehen, die weiterhin eine sorgfältige Prüfung und zusätzliche Garantien erfordert.

Webseitenbetreiber sollten diese Änderung zum Anlass nehmen, ihre technischen Implementierungen und die dazugehörige Dokumentation zu prüfen. Die bloße Einbindung des Dienstes reicht nicht aus; der AVV muss aktiv abgeschlossen und in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) aufgenommen werden. Wer hier nachlässig handelt, riskiert trotz der verbesserten Vertragslage weiterhin Beanstandungen durch Aufsichtsbehörden.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.datenschutz-notizen.de/neues-zu-recaptcha-google-wird-auftragsverarbeiter-4458622/https://www.datenschutz-notizen.de/neues-zu-recaptcha-google-wird-auftragsverarbeiter-4458622/

Unsere Empfehlung

Prüfen Sie umgehend, ob Sie für die genutzten Google-Dienste die aktuellen Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen haben. Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung und stellen Sie sicher, dass die Rechtsgrundlage für den Einsatz von reCAPTCHA (meist berechtigtes Interesse vs. Einwilligung) korrekt bewertet wurde.

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