EDSA-Empfehlungen 2025: Grenzen der verpflichtenden Kontoerstellung

Warum Online-Händler Kunden nicht mehr grundlos zur Registrierung zwingen dürfen und was die DSGVO zur „Gastbestellung“ sagt.
Quelle: intersoft consulting services AG

Viele Online-Shopper kennen das Problem: Wer eine Bestellung aufgeben möchte, wird oft gezwungen, ein dauerhaftes Kundenkonto anzulegen. Doch damit könnte bald Schluss sein. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seinen aktuellen Empfehlungen klargestellt, dass ein solcher „Account-Zwang“ in vielen Fällen gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstößt. Wenn die Registrierung für die Erfüllung des Kaufvertrags nicht zwingend erforderlich ist, müssen Unternehmen eine alternative Gastbestellung ermöglichen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass nur Daten erhoben werden dürfen, die für den konkreten Zweck notwendig sind. Ein dauerhaftes Profil zur bloßen Abwicklung einer einmaligen Bestellung überschreitet diesen Rahmen oft. Der EDSA betont, dass die Freiwilligkeit der Einwilligung gefährdet ist, wenn Kunden keine Wahl haben. Werden Nutzer zur Kontoerstellung genötigt, kann dies als Verstoß gegen Art. 5 und Art. 6 DSGVO gewertet werden und hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Für Webseitenbetreiber bedeutet dies ein Umdenken im Checkout-Prozess. Die Implementierung einer Gastbestelloption ist nicht mehr nur eine Frage der Nutzerfreundlichkeit, sondern wird zunehmend zur rechtlichen Notwendigkeit. Unternehmen sollten ihre Registrierungsprozesse kritisch prüfen: Gibt es einen berechtigten Grund für das Konto? Wenn nicht, muss dem Kunden die Wahl gelassen werden, seine Daten nur für den einmaligen Versand zu hinterlegen.

Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.dr-datenschutz.de/schluss-mit-dem-account-zwang-neue-edsa-empfehlungen/

Unsere Empfehlung

Überprüfen Sie Ihren Online-Shop auf unnötige Registrierungshürden. Bieten Sie eine einfache Gastbestellung an und stellen Sie sicher, dass keine Daten „auf Vorrat“ gespeichert werden. Passen Sie Ihre Datenschutzerklärung an die neuen Empfehlungen des EDSA an, um rechtliche Abmahnungen zu vermeiden.

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