Die technologische Entwicklung macht es möglich: GPS-Tracking im Firmenwagen und KI-Systeme, die in Videokonferenzen die Stimmung der Teilnehmenden analysieren. Doch was technisch machbar ist, ist rechtlich oft höchst riskant. Ein aktueller Bericht beleuchtet das Spannungsfeld zwischen dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers an Effizienz und dem Recht der Beschäftigten auf Privatsphäre. Die DSGVO setzt hier sehr enge Grenzen, insbesondere wenn es um die Überwachung des Standorts oder gar der emotionalen Verfassung geht.
Gemäß Art. 88 DSGVO und § 26 BDSG dürfen personenbezogene Daten von Beschäftigten nur erhoben werden, wenn dies für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses zwingend erforderlich ist. Ein permanentes GPS-Tracking ohne konkreten Anlass oder die Analyse von Emotionen per Software greifen tief in die Persönlichkeitsrechte ein. Solche Maßnahmen sind oft unverhältnismäßig und führen bei fehlender Rechtsgrundlage oder mangelhafter Mitwirkung des Betriebsrats zu massiven rechtlichen Problemen und hohen Bußgeldern durch die Aufsichtsbehörden.
Unternehmen müssen Transparenz schaffen: Werden Überwachungswerkzeuge eingesetzt, müssen die Mitarbeitenden vorab umfassend informiert werden. Eine heimliche Kontrolle oder eine automatisierte Verhaltensbewertung sind in der Regel unzulässig. Nur wer klare interne Richtlinien zur Datenverarbeitung am Arbeitsplatz etabliert und die Verhältnismäßigkeit streng prüft, schützt sich vor rechtlichen Konsequenzen und wahrt das Vertrauen der Belegschaft.
Näheres können Sie den verlinkten Bericht entnehmen:
https://www.datenschutz-notizen.de/weiss-der-chef-wo-ich-bin-und-in-welcher-stimmung-2958962/
Unsere Empfehlung
Prüfen Sie Ihre Betriebsvereinbarungen und IT-Richtlinien zum Einsatz von Tracking-Software und KI-Tools. Stellen Sie sicher, dass jede Form der Mitarbeiterkontrolle verhältnismäßig ist und die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt werden. Binden Sie Ihren Datenschutzbeauftragten und den Betriebsrat frühzeitig ein, um rechtssichere Prozesse zu gestalten.
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